Rechtsgrundlage unserer Arbeit ist die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über die gemeinsamen Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen Katastrophenschutzbehörden und Kirchen von 2006 :
„Zur Sicherstellung der seelsorglichen Betreuung von Menschen bei Katastrophen, aber auch bei Ereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle sowie bei Großschadenslagen treffen die evangelischen Landeskirchen und die katholischen Diözesen in Baden-Württemberg mit dem Innenministerium die folgende Vereinbarung:
§ 1 Die Notfallseelsorge leistet unmittelbar nach einem Unglück seelsorglichen Beistand und Betreuung für Opfer und deren Angehörige, anderweitig Betroffene, für Ersthelferinnen und -helfer und bei Bedarf auch für Einsatzkräfte.
Die Träger der Notfallseelsorge sind die Stadt Ulm, der Alb-Donau-Kreis, die evangelische Kirchenbezirke Ulm und Blaubeuren sowie das katholische Dekanat Ehingen-Ulm.
Organisatorisch sind wir Mitglieder der Feuerwehr Ulm und bilden deren Fachberatergruppe Seelsorge.
Sämtliche Mitglieder der NFS wählen turnusmäßig die Geschäftsführung sowie deren Stellvertretung und weitere Mitglieder des Koordinationsteams. Die kommunalen Träger der NFS entsenden je einen stimmberechtigten Vertreter in das Koordinationsteam, ebenso die Polizei und die Ulmer Notärzte.
Mitglieder des Koordinationsteams sind:
- Michael Lobenhofer (NFS, Geschäftsführer)
- Markus Sautter (NFS, stv. Geschäftsführer)
- Anna Hruschka von Hochstamm (NFS)
- Gerhard Bundschuh (NFS)
- Arvo Koha (NFS)
- Andreas Hörmann (Stadt Ulm)
- Christopher Bentley (Alb-Donau-Kreis)
- Peter Groll (Polizei)
- Jörg Bihlmayr (Notärzte)
beratend:
- Stefan Pistel (Feuerwehren Alb-Donau-Kreis)